No se convienen is an original artwork realized by the great Spanish artist Francisco Goya in 1810. Original Etching on paper. The artwork belongs to the famous series ''Los Desastres de la Guerra'' realized during the years of the Independence Spanish War and published for the first time in 1863 and representing the horrors and the despair of the War. Signed twice on plate: the first is half-hidden under the horse on the lower left, the second is under the soldier's rifle. Titled on the lower central margin ''No se convienen''. Numbered on the upper left corner. Etching N. 17. Good conditions. During the roar of the battle, suggested by the ''hand to hand'' and by the dead on the right, two Napoleonic officers disagree about the orders they must follow: ultimately, they do not converge. This artwork is shipped from Italy. Under existing legislation, any artwork in Italy created over 70 years ago by an artist who has died requires a licence for export regardless of the work’s market price. The shipping may require additional handling days to require the licence according to the final destination of the artwork.
No se convienen ist ein Original-Kunstwerk des großen spanischen Künstlers Francisco Goya aus dem Jahr 1810. Original-Radierung auf Papier. Das Kunstwerk gehört zu der berühmten Serie ''Los Desastres de la Guerra'', die in den Jahren des Spanischen Unabhängigkeitskrieges entstand und 1863 zum ersten Mal veröffentlicht wurde und die Schrecken und die Verzweiflung des Krieges darstellt. Zweimal auf der Platte signiert: die erste halb versteckt unter dem Pferd links unten, die zweite unter dem Gewehr des Soldaten. Am unteren Mittelrand betitelt ''No se convienen''. In der linken oberen Ecke nummeriert. Radierung N. 17. Guter Zustand. Während des Getöses der Schlacht, angedeutet durch die ''Hand zu Hand'' und durch die Toten auf der rechten Seite, streiten sich zwei napoleonische Offiziere über die Befehle, die sie befolgen müssen: letztlich kommen sie nicht zusammen. Dieses Kunstwerk wird aus Italien verschickt. Nach geltendem Recht ist für jedes Kunstwerk in Italien, das vor mehr als 70 Jahren von einem verstorbenen Künstler geschaffen wurde, eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, unabhängig vom Marktpreis des Werks. Der Versand kann je nach dem endgültigen Bestimmungsort des Kunstwerks zusätzliche Bearbeitungstage erfordern, um die Lizenz zu verlangen.
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